Niederspannungsanlagen
Nach den nationalen Arbeitsschutzgesetzen sind Arbeitgeber und Anlagenbetreiber als Gesamtverantwortliche verpflichtet, darauf zu achten, dass beim Betrieb elektrischer Anlagen alle notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen und eingehalten werden. Zuständigkeiten und Verantwortungen beim Betrieb elektrischer Anlagen nach ÖVE / ÖNORM EN 50110-1:2014 erfordern für Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche und Arbeitsverantwortliche daher ein hohes Augenmaß auf die sicherheitstechnischen Prüfungen dieser Anlagen.
Schwerpunkte unserer Leistungen im Bereich der Niederspannungsanlagen (elektrische Anlagen und Betriebsmittel bis AC 1 kV und DC 1,5 kV) bilden Überprüfungen von
- Netzberechnungen
- Leitungsbemessung und Leitungsschutz
- Anlagendokumentation und Prüfungsnachweisen
- Schutzmaßnahmen und Schutzpotenzialausgleich
- Anlagenerdungs- und Blitzschutzsystemen
- Schaltgerätekombinationen (Bauartnachweis, Stücknachweis)
- Dielektrischer Spannungsfestigkeit
- Thermischer und dynamischer Kurzschlussfestigkeit
- Erwärmungen
- EMV-Maßnahmen